Unter den Möglichkeiten zur Finanzierung treten zwei deutlich hervor: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse und die Förderung der KfW-Bankengruppe zum altersgerechten Umbauen.
Dies ist die am häufigsten genutzte Möglichkeit zur Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Voraussetzung ist allerdings die Erteilung mindestens eines Pflegegrades (ehemals Pflegestufe) seitens der Pflegekasse.
Seit 2025 wurde der Zuschuss erhöht und nun kann die Pflegekasse eine Wohnumfeldverbesserung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180,00€ pro Antragsteller bezuschussen.
Ausführlichere Informationen bezüglich des Pflegekassenzuschusses finden Sie hier.
"Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung beträgt drei Wochen. Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies der antragstellenden Person rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt."
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html
Diese Form der Förderung bietet Menschen, welche keinen Pflegegrad bzw. keine Aussicht auf eine Erteilung eines solchen haben, eine Möglichkeit, nicht gänzlich die vollständigen Kosten zu tragen.
Die KfW-Bank fördert neben der Barrierereduzierung beispielsweise auch Umbauten zum Einbruchschutz. Dies ist an dieser Stelle insofern relevant, weil beide Maßnahmen unter anderem innerhalb einer Förderung namens "Altersgerecht Umbauen" kombiniert werden können. Auf der Internetseite www.kfw.de finden Sie weitere Informationen sowie den Ablauf der Beantragung.
Durchzuführende Maßnahme
Einzelmaßnahmen zum Einbruch-schutz
Einzelmaßnahmen zur Barriere-reduzierung
Kombination Einzelmaßnahmen Einbruchschutz & Barrierereduzierung
Standard „Altersgerechtes Haus“
Zuschusshöhe
10 % der förderfähigen Kosten*
10 % der förderfähigen Kosten*
10 % der förderfähigen Kosten*
12,5 % der förderfähigen Kosten*
Maximaler Zuschussbetrag
1.500 €
5.000 €
5.000 €
6.250 €
• Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz: Investitionskosten mind. 500 Euro bis max. 15.000 Euro pro Wohnung
• Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Alters-gerechtes Haus):
Investitionskosten mind. 2.000 Euro bis max. 50.000 Euro pro Wohnung
• Anträge für beide Maßnahmen: Investitionskosten mind. 2.000 Euro bis max. 50.000 Euro pro Wohnung
Alle Angaben zur KfW-Förderung Stand Oktober 2017, alle Angaben ohne Gewähr
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